Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO – Bestandteil der AGB
Diese Vereinbarung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Florian Beck, VergabeScan, Gewerbegebiet Immenthal 7, 87634 Günzach („Auftragsverarbeiter") im Auftrag des Kunden („Verantwortlicher") im Rahmen der Nutzung des Dienstes VergabeScan. Sie wird mit Vertragsschluss über den Dienst wirksam und gilt für dessen Laufzeit.
Verarbeitet werden im Auftrag des Kunden insbesondere:
Kategorien betroffener Personen: Mitarbeiter und Ansprechpartner des Kunden sowie in hochgeladenen Unterlagen genannte Personen.
Der Kunde genehmigt den Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter:
| Dienstleister | Zweck | Ort / Garantie |
|---|---|---|
| Vercel Inc. | Hosting | EU/USA, EU-Standardvertragsklauseln |
| Neon Inc. | Datenbank | Server in Deutschland (Frankfurt); US-Anbieter, Standardvertragsklauseln |
| Stripe Payments Europe Ltd. | Zahlungsabwicklung | EU/USA, Standardvertragsklauseln |
| Resend | E-Mail-Versand | USA, Standardvertragsklauseln |
| Anthropic PBC | KI-Auswertung (ohne Training auf Kundendaten) | USA, Standardvertragsklauseln |
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet alle Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf dieselben Datenschutzpflichten gemäß diesem AVV. Der Auftragsverarbeiter haftet für die Einhaltung der Datenschutzverpflichtungen durch seine Unterauftragsverarbeiter.
Änderungen werden dem Kunden vorab mitgeteilt; er kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Bei Widerspruch steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu.
Der Verantwortliche kann die Einhaltung dieses AVV durch den Auftragsverarbeiter überprüfen lassen. Prüfungen erfolgen nach vorheriger Ankündigung (mindestens 14 Tage) und in angemessenem Umfang. Auf Anfrage stellt der Auftragsverarbeiter Nachweise durch Zertifikate (z.B. ISO 27001) oder Reports (z.B. SOC 2) zur Verfügung. Vor-Ort-Prüfungen sind nur bei berechtigtem Anlass zulässig. Die Kosten für übermäßige oder wiederholte Prüfungen trägt der Verantwortliche.
Es gilt deutsches Recht. Im Übrigen gelten die AGB. Bei Widersprüchen zwischen AVV und AGB geht in datenschutzrechtlichen Fragen dieser AVV vor.
Stand: Juli 2026