Wissen / Glossar
Vergabe-Glossar
Die wichtigsten Begriffe rund um öffentliche Ausschreibungen – kurz erklärt, ohne Juristendeutsch.
- Angebotsfrist — Stichtag für die Abgabe
- Der Zeitpunkt, bis zu dem ein Angebot vollständig auf der Vergabeplattform eingegangen sein muss. Ein verspäteter Eingang führt zwingend zum Ausschluss.
- Auskömmlicher Preis — Preis deckt die Kosten
- Ein Angebotspreis, der die tatsächlichen Kosten der Leistung deckt. Ungewöhnlich niedrige, nicht auskömmliche Preise darf der Auftraggeber aufklären und ggf. ausschließen.
- Ausschreibung — Öffentliche Aufforderung zur Angebotsabgabe
- Die öffentliche Bekanntmachung eines Auftraggebers mit der Aufforderung, ein Angebot für eine bestimmte Leistung abzugeben.
- Bekanntmachung — Veröffentlichung der Ausschreibung
- Die formelle Veröffentlichung eines Vergabeverfahrens – EU-weit auf TED oder national auf dem Bekanntmachungsservice bzw. Landesportalen.
- Bieter — Unternehmen, das ein Angebot abgibt
- Ein Unternehmen, das in einem Vergabeverfahren ein Angebot einreicht. Vor Angebotsabgabe spricht man von Bewerbern (etwa in Teilnahmewettbewerben).
- Bietergemeinschaft — Gemeinsames Angebot mehrerer Firmen
- Ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen (oft ARGE), die gemeinsam ein Angebot abgeben und ihre Eignung bündeln. Meist gesamtschuldnerische Haftung.
- Bindefrist — Zeit der Angebotsbindung
- Der Zeitraum, in dem der Bieter an sein Angebot gebunden ist und der Auftraggeber den Zuschlag erteilen kann (auch Zuschlagsfrist genannt).
- CPV-Code — Einheitliches Klassifikationssystem
- Common Procurement Vocabulary – ein EU-weit einheitlicher Code, der den Auftragsgegenstand klassifiziert. Über CPV-Codes lassen sich Ausschreibungen nach Gewerk filtern.
- Direktauftrag — Vergabe ohne Verfahren
- Die formlose Vergabe kleiner Aufträge unterhalb eines festgelegten Wertes ohne förmliches Verfahren – der niedrigschwelligste Beschaffungsweg.
- Eigenerklärung (EEE) — Vorläufiger Eignungsnachweis
- Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ersetzt bei EU-Verfahren zunächst Einzelnachweise; die Belege werden erst vom voraussichtlichen Zuschlagsempfänger verlangt.
- Eignung — Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit
- Die Voraussetzung, dass ein Unternehmen einen Auftrag ausführen kann. Nachgewiesen über Referenzen, Umsatz, Personal, Ausrüstung und Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
- Eignungsleihe — Eignung eines Dritten nutzen
- Ein Bieter stützt sich zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens, das seine Mittel für die Auftragsausführung bereitstellt.
- GAEB — Datenaustausch am Bau
- Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen – definiert Datenformate (z. B. GAEB-XML), in denen Leistungsverzeichnisse am Bau ausgetauscht werden.
- GWB — Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Teil 4 des GWB bildet den gesetzlichen Rahmen für die oberschwellige Vergabe, inklusive Rechtsschutz über die Vergabekammern.
- Leistungsverzeichnis (LV) — Detaillierte Leistungsbeschreibung
- Die positionsweise Auflistung der geforderten Leistungen mit Mengen, in die der Bieter seine Einheitspreise einträgt.
- Los — Teil eines Auftrags
- Ein abgegrenzter Teil einer Ausschreibung. Die Aufteilung in Lose (fachlich oder mengenmäßig) soll auch kleineren Betrieben die Teilnahme ermöglichen.
- Nachforderung — Nachreichen von Unterlagen
- Das Nachfordern fehlender Erklärungen oder Nachweise durch den Auftraggeber. Zulässig unter engen Voraussetzungen, aber nicht verpflichtend und nicht für alle Angaben.
- Nachprüfung — Rechtsschutz im Vergabeverfahren
- Das Verfahren vor der Vergabekammer, mit dem Bieter eine vermeintlich rechtswidrige Vergabeentscheidung überprüfen lassen können (oberschwellig).
- Nachunternehmer — Subunternehmer des Bieters
- Ein Dritter, der Teilleistungen für den Bieter ausführt. Der Bieter bleibt alleiniger Vertragspartner und trägt die volle Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber.
- Nebenangebot — Alternative zum Hauptangebot
- Ein vom Amtsvorschlag abweichender Lösungsvorschlag des Bieters. Nur zulässig und wertbar, wenn der Auftraggeber Nebenangebote ausdrücklich zugelassen hat.
- Offenes Verfahren — Verfahren ohne Teilnahmebegrenzung
- Ein Vergabeverfahren, bei dem sich eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen direkt mit einem Angebot beteiligen kann – das Standardverfahren oberschwellig.
- Präqualifikation (PQ) — Vorab-Eignungsprüfung
- Die auftragsunabhängige Eintragung in ein amtliches Verzeichnis, die bei jeder Ausschreibung die Vorlage von Einzelnachweisen ersetzt.
- Rahmenvertrag — Vereinbarung über wiederkehrende Aufträge
- Eine Vereinbarung, die Bedingungen für Einzelabrufe über einen Zeitraum festlegt, ohne dass jede Bestellung neu ausgeschrieben werden muss.
- Rüge — Beanstandung eines Vergabefehlers
- Die formelle Beanstandung eines vermuteten Vergaberechtsverstoßes gegenüber dem Auftraggeber – häufig Voraussetzung für ein späteres Nachprüfungsverfahren.
- Schwellenwert — Grenze EU-weit / national
- Der von der EU festgelegte Netto-Auftragswert, ab dem europaweit ausgeschrieben werden muss. Darunter gilt nationales Vergaberecht.
- Submission — Öffnung der Angebote
- Der Termin, zu dem die eingegangenen Angebote nach Fristablauf geöffnet und formal erfasst werden.
- TED — Amtsblatt der EU für Vergaben
- Tenders Electronic Daily – die Online-Datenbank, in der EU-weite (oberschwellige) Ausschreibungen bekanntgemacht werden.
- Teilnahmewettbewerb — Vorstufe zur Angebotsabgabe
- Ein vorgeschalteter Wettbewerb, in dem geeignete Bewerber ausgewählt werden, die anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
- UVgO — Unterschwellenvergabeordnung
- Regelt die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte, sofern vom jeweiligen Bundesland eingeführt.
- Vergabekammer — Nachprüfungsinstanz
- Die Behörde, die im oberschwellingen Bereich Nachprüfungsanträge von Bietern entscheidet – erste Instanz des vergaberechtlichen Rechtsschutzes.
- Vergabestelle — Ausschreibender Auftraggeber
- Die Stelle des öffentlichen Auftraggebers, die das Vergabeverfahren durchführt (z. B. das Vergabeamt einer Kommune).
- Vergabeunterlagen — Alle Dokumente zur Ausschreibung
- Die Gesamtheit der vom Auftraggeber bereitgestellten Dokumente: Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen, Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Formulare.
- Vergabevermerk — Dokumentation des Verfahrens
- Die fortlaufende, nachvollziehbare Dokumentation aller wesentlichen Entscheidungen und Schritte eines Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber.
- Verhandlungsverfahren — Vergabe mit Verhandlung
- Ein Verfahren, in dem der Auftraggeber mit ausgewählten Bietern über die Angebote verhandelt. Nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
- VgV — Vergabeverordnung
- Konkretisiert das Verfahren für die oberschwellige Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen.
- VOB/A — Vergaberegeln für Bauleistungen
- Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – regelt das Vergabeverfahren am Bau bis zum Zuschlag.
- VOB/B — Bauvertragsbedingungen
- Teil B der VOB – regelt den Bauvertrag: Ausführung, Abnahme, Nachträge und Zahlungen.
- Wirtschaftlichstes Angebot — Maßstab für den Zuschlag
- Der Zuschlag geht nicht zwingend an das billigste, sondern an das nach den Zuschlagskriterien (Preis und ggf. Qualität) wirtschaftlichste Angebot.
- Zuschlag — Auftragserteilung
- Die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber – der Moment, in dem der Vertrag zustande kommt.
- Zuschlagskriterien — Bewertungsmaßstäbe des Angebots
- Die vorab bekanntgegebenen Kriterien (z. B. Preis, Qualität, Ausführungsfrist) mit ihrer Gewichtung, nach denen die Angebote gewertet werden.
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