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Angebote für öffentliche Aufträge kalkulieren

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Bei öffentlichen Aufträgen entscheidet fast immer der Preis mit – oft sogar allein. Eine saubere Kalkulation ist deshalb der Kern jedes erfolgreichen Angebots: Sie muss niedrig genug sein, um den Zuschlag zu holen, und hoch genug, um den Auftrag wirtschaftlich zu erfüllen. Dieser Leitfaden zeigt, worauf es dabei ankommt.

Das Leistungsverzeichnis ist die Grundlage

Öffentliche Ausschreibungen liefern in der Regel ein detailliertes Leistungsverzeichnis (LV) mit Positionen und Mengen. Ihre Aufgabe ist es, für jede Position einen Einheitspreis zu bilden. Rechnen Sie die Mengen nach, prüfen Sie die Positionstexte genau und klären Sie Unklarheiten über die Bieterfragen – nicht durch eigene Annahmen.

Ändern Sie niemals den Text oder die Struktur des LV. Eigenmächtige Änderungen führen zum Ausschluss. Tragen Sie ausschließlich Ihre Preise ein.

Kosten sauber trennen

Eine belastbare Kalkulation trennt die Kostenarten und schlägt sie nachvollziehbar auf die Einheitspreise um:

  • Einzelkosten der Teilleistungen: Material, Löhne, Geräte, Nachunternehmer je Position.
  • Baustellengemeinkosten: Einrichtung, Bauleitung, Vorhaltung.
  • Allgemeine Geschäftskosten: Verwaltung, Fuhrpark, Versicherungen.
  • Wagnis und Gewinn: kalkulierter Zuschlag für Risiko und Marge.

Auskömmlich bleiben – auch unter Preisdruck

Ein ungewöhnlich niedriges Angebot darf der Auftraggeber prüfen (Aufklärung der Preisbildung) und bei fehlender Auskömmlichkeit sogar ausschließen. Ein Preis unter den eigenen Kosten ist selten sinnvoll: Er gefährdet die Ausführung und Ihre Kalkulationsbasis für Nachträge. Kalkulieren Sie scharf, aber ehrlich.

Pauschale Nachlässe (etwa „3 % auf die Angebotssumme“) sind zulässig, sofern die Vergabeunterlagen sie erlauben – tragen Sie sie an der vorgesehenen Stelle ein, nicht in einzelne Positionen versteckt.

Häufige Fragen

Was passiert bei einem ungewöhnlich niedrigen Angebot?

Der Auftraggeber muss die Preisbildung aufklären, bevor er den Zuschlag erteilt. Können Sie die Auskömmlichkeit nicht plausibel erläutern, kann das Angebot ausgeschlossen werden. Ein sauber kalkuliertes niedriges Angebot ist dagegen zulässig.

Darf ich Positionen mit 0 € oder Mischkalkulation ansetzen?

Spekulative Mischkalkulationen (Preise gezielt zwischen Positionen verschieben) sind riskant und können zum Ausschluss führen. Kalkulieren Sie jede Position mit einem auskömmlichen, realistischen Einheitspreis.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Zuletzt aktualisiert am 9.7.2026.

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