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eVergabe & Vergabeplattformen: Wo öffentliche Aufträge veröffentlicht werden

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Öffentliche Aufträge werden heute fast ausschließlich elektronisch vergeben – von der Bekanntmachung bis zur Angebotsabgabe. Das Problem für Bieter ist nicht die Technik, sondern die Zersplitterung: Es gibt nicht ein Portal, sondern viele. Dieser Überblick zeigt, wo Ausschreibungen erscheinen und was bei der eVergabe zu beachten ist.

Die Ebenen der Veröffentlichung

Wo eine Ausschreibung bekanntgemacht wird, hängt vom Auftragswert und vom Auftraggeber ab:

  • EU-weit (oberschwellig): TED (Tenders Electronic Daily), das Amtsblatt der EU.
  • National (unterschwellig): der Bekanntmachungsservice des Bundes (bund.de / Datenservice Öffentlicher Einkauf).
  • Länderebene: Vergabeportale der einzelnen Bundesländer.
  • Kommunal: eigene Portale von Städten, Landkreisen und kommunalen Eigenbetrieben.

Warum eine einzige Quelle nicht reicht

Kein Portal enthält alle Ausschreibungen. Ein Auftrag einer Stadtverwaltung kann auf einem Landesportal, ein EU-weites Verfahren zusätzlich auf TED erscheinen. Wer nur ein Portal beobachtet, verpasst systematisch Aufträge. Genau deshalb überwacht VergabeScan die Quellen gebündelt und entfernt Dubletten, die aus Mehrfachveröffentlichungen entstehen.

Elektronische Angebotsabgabe (eVergabe)

Die Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform, auf der die Ausschreibung läuft. In der Regel benötigen Sie ein kostenloses Bieterkonto auf der jeweiligen Plattform. Manche Verfahren verlangen eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur; häufig genügt die Textform über das Plattform-Postfach.

Planen Sie die technische Registrierung nicht auf den letzten Tag: Bieterkonto anlegen, Vergabeunterlagen herunterladen und den Abgabeweg testen, sobald Sie eine passende Ausschreibung gefunden haben.

Häufige Fragen

Brauche ich für jede Plattform ein eigenes Konto?

Häufig ja – die Angebotsabgabe läuft über die Plattform, auf der die Ausschreibung veröffentlicht ist. Das Anlegen eines Bieterkontos ist in der Regel kostenlos. Für die reine Recherche brauchen Sie kein Konto.

Ist eine elektronische Signatur Pflicht?

Das hängt vom Verfahren ab. Viele Vergaben lassen die Textform über das gesicherte Plattform-Postfach zu. Ob eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur verlangt wird, steht in den Vergabeunterlagen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Zuletzt aktualisiert am 9.7.2026.

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