VOB, VgV, GWB, UVgO: Die Vergaberegeln einfach erklärt
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Das deutsche Vergaberecht wirkt auf den ersten Blick wie ein Kürzel-Dschungel: GWB, VgV, VOB/A, UVgO. Tatsächlich folgt es einer klaren Logik – welches Regelwerk gilt, hängt vor allem vom Auftragswert und von der Art der Leistung ab. Dieser Überblick ordnet die wichtigsten Begriffe ein.
Die entscheidende Grenze: ober- oder unterschwellig
Der wichtigste Weichensteller ist der EU-Schwellenwert. Liegt der geschätzte Auftragswert darüber, gilt europäisches Vergaberecht mit EU-weiter Bekanntmachung; darunter greift nationales Recht. Aus dieser Grenze ergibt sich, welche Regelwerke anzuwenden sind.
Oberschwellig: GWB und VgV
Oberhalb der Schwellenwerte bildet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, Teil 4) den rechtlichen Rahmen – inklusive Rechtsschutz über die Vergabekammern. Die Vergabeverordnung (VgV) konkretisiert das Verfahren für Liefer- und Dienstleistungen. Für Bauleistungen kommt zusätzlich die VOB/A (Abschnitt 2, die „EU-Paragrafen“) zur Anwendung.
Unterschwellig: UVgO und VOB/A
Unterhalb der Schwellenwerte gilt für Liefer- und Dienstleistungen die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), sofern das jeweilige Bundesland sie eingeführt hat. Für Bauleistungen gilt die VOB/A (Abschnitt 1). Die Verfahren sind schlanker, die Bekanntmachung erfolgt national oder regional statt EU-weit.
VOB als Gesamtwerk
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) besteht aus drei Teilen: VOB/A regelt die Vergabe (das Verfahren bis zum Zuschlag), VOB/B den Bauvertrag (Rechte und Pflichten während der Ausführung) und VOB/C die technischen Vertragsbedingungen (ATV). Für die Angebotsphase ist vor allem die VOB/A relevant.
Häufige Fragen
Welches Regelwerk gilt für meinen Auftrag?
Das hängt von Auftragswert und Leistungsart ab: Bauleistungen nach VOB/A (Abschnitt 1 unterschwellig, Abschnitt 2 oberschwellig), Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO (unterschwellig) bzw. VgV/GWB (oberschwellig). Die Vergabeunterlagen nennen das anzuwendende Recht.
Was ist der Unterschied zwischen VOB/A und VOB/B?
VOB/A regelt das Vergabeverfahren bis zum Zuschlag (also die Angebotsphase). VOB/B regelt den anschließenden Bauvertrag – Ausführung, Abnahme, Nachträge, Zahlungen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Zuletzt aktualisiert am 9.7.2026.