Tariftreue und Vergabemindestlohn: Was Landesvergabegesetze fordern
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Neben dem eigentlichen Vergaberecht verlangen die meisten Bundesländer bei öffentlichen Aufträgen zusätzliche Erklärungen: zur Tariftreue, zu Mindestentgelten, teils zu Umwelt- und Sozialstandards. Diese Vorgaben stehen nicht im GWB, sondern in den Landesvergabegesetzen – und sie sind ein häufiger Grund dafür, dass Angebote unvollständig eingereicht werden.
Warum es 16 verschiedene Regelwerke gibt
Die Bundesländer haben eigene Vergabe- oder Tariftreuegesetze erlassen. Sie unterscheiden sich erheblich: in der Höhe eines vorgeschriebenen Vergabemindestlohns, in den erfassten Branchen, in Schwellen, ab denen die Pflichten greifen, und in den geforderten Formularen.
Maßgeblich ist das Recht des Landes, dem der Auftraggeber unterliegt – nicht Ihr Firmensitz. Ein bayerischer Betrieb, der in Nordrhein-Westfalen anbietet, erfüllt die dortigen Vorgaben.
Die typischen Pflichten im Überblick
So verschieden die Gesetze sind – die Bausteine ähneln sich. Was konkret gefordert ist, sagen immer die Vergabeunterlagen mit ihren Formblättern.
- Tariftreueerklärung: Zusage, die einschlägigen tariflichen bzw. gesetzlich vorgegebenen Arbeitsbedingungen einzuhalten.
- Vergabemindestlohn: ein landesrechtlich festgelegtes Mindestentgelt für die Auftragsausführung, teils oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns.
- Nachunternehmererklärungen: Ihre Nachunternehmer müssen dieselben Verpflichtungen übernehmen – Sie haften für deren Einhaltung.
- Kontroll- und Sanktionsrechte: Dokumentationspflichten, Prüfrechte des Auftraggebers, Vertragsstrafen bei Verstößen.
- Zusätzliche Kriterien: je nach Land Umwelt-, Sozial- oder Frauenförderaspekte, teils als Zuschlagskriterium.
Der häufigste Fehler: fehlende Formblätter
Tariftreue- und Mindestlohnerklärungen sind fast immer eigene Formblätter, die mit dem Angebot einzureichen sind. Fehlen sie, ist das Angebot unvollständig. Ob der Auftraggeber sie nachfordert, liegt in seinem Ermessen – ein Anspruch darauf besteht nicht.
Prüfen Sie die Anlagenliste der Vergabeunterlagen deshalb wie eine Checkliste und legen Sie sich ausgefüllte Muster für die Länder an, in denen Sie regelmäßig anbieten. Das spart bei jeder Ausschreibung Zeit und verhindert genau den Fehler, der sonst inhaltlich gute Angebote kippt.
Kalkulation nicht vergessen
Ein Vergabemindestlohn wirkt direkt auf Ihre Kosten. Liegt er über Ihrem üblichen Lohnniveau, müssen Sie das in der Kalkulation abbilden – und zwar für die gesamte Auftragslaufzeit, auch bei Rahmenverträgen mit langer Laufzeit.
Rechnen Sie ebenso die Dokumentations- und Kontrollpflichten ein. Sie sind kein großer Posten, aber sie fallen an – und ein nicht auskömmlicher Preis ist im öffentlichen Auftrag ein Risiko, kein Wettbewerbsvorteil.
Häufige Fragen
Gilt das Landesvergabegesetz meines Bundeslandes oder das des Auftraggebers?
Maßgeblich sind die Vorgaben des Auftraggebers und damit in der Regel das Landesrecht, dem er unterliegt. Ihr Firmensitz spielt dafür keine Rolle.
Hafte ich für meine Nachunternehmer?
In der Regel ja. Die Landesvergabegesetze verpflichten den Auftragnehmer, die Vorgaben an Nachunternehmer weiterzugeben und deren Einhaltung sicherzustellen. Lassen Sie sich die entsprechenden Erklärungen vorlegen, bevor Sie beauftragen.
Was passiert, wenn die Tariftreueerklärung fehlt?
Das Angebot ist unvollständig und kann ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung ist möglich, aber nicht garantiert – reichen Sie die Erklärung deshalb immer mit dem Angebot ein.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Zuletzt aktualisiert am 21.7.2026.