Vergabeverfahren im Überblick: Welche Verfahrensarten es gibt
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Nicht jede öffentliche Ausschreibung läuft gleich ab. Je nach Auftragswert und Situation wählt der Auftraggeber eine von mehreren Verfahrensarten – und die entscheidet darüber, wie Sie sich beteiligen, ob es einen Teilnahmewettbewerb gibt und ob verhandelt wird. Dieser Überblick ordnet die wichtigsten Verfahren ein.
Oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte
Die Verfahrensart hängt zunächst vom Auftragswert ab. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt europäisches Vergaberecht (GWB, VgV, VOB/A-EU), unterhalb nationales Recht (UVgO, VOB/A). Die Verfahren tragen teils unterschiedliche Namen, folgen aber einer ähnlichen Logik von offen bis verhandelt.
Offenes Verfahren – der Regelfall oberschwellig
Im offenen Verfahren (national: öffentliche Ausschreibung) fordert der Auftraggeber eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen öffentlich zur Angebotsabgabe auf. Jeder geeignete Bieter kann direkt ein Angebot einreichen – ohne vorgeschalteten Auswahlschritt. Es ist das transparenteste Verfahren und oberhalb der Schwellenwerte der gesetzliche Regelfall.
Nicht offenes Verfahren und Teilnahmewettbewerb
Beim nicht offenen Verfahren (national: beschränkte Ausschreibung) geht der Angebotsphase ein Teilnahmewettbewerb voraus. Zuerst bewerben sich Unternehmen mit ihren Eignungsnachweisen, der Auftraggeber wählt daraus eine begrenzte Zahl aus und fordert nur diese zur Angebotsabgabe auf.
Für Bieter bedeutet das zwei Fristen: erst die Bewerbung, dann – bei Auswahl – das eigentliche Angebot. Wer den Teilnahmewettbewerb verpasst, kann später kein Angebot mehr abgeben.
Verhandlungsverfahren, Wettbewerblicher Dialog, Direktauftrag
Beim Verhandlungsverfahren verhandelt der Auftraggeber mit ausgewählten Bietern über die Angebote – zulässig nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei komplexen oder nicht eindeutig beschreibbaren Leistungen. Der wettbewerbliche Dialog geht noch weiter und erarbeitet die Lösung gemeinsam mit den Bietern.
- Verhandlungsverfahren: Verhandlung über Angebote mit ausgewählten Bietern.
- Wettbewerblicher Dialog: gemeinsame Lösungsentwicklung bei besonders komplexen Aufträgen.
- Innovationspartnerschaft: für die Entwicklung noch nicht marktverfügbarer Leistungen.
- Direktauftrag / Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb: formlose Vergabe kleiner Aufträge unterhalb festgelegter Wertgrenzen.
Häufige Fragen
Welches Verfahren ist für Bieter am einfachsten?
Das offene Verfahren, weil man ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb direkt ein Angebot abgeben kann. Es gibt nur eine Frist und keinen zusätzlichen Auswahlschritt.
Wann darf der Auftraggeber verhandeln?
Das Verhandlungsverfahren ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig, etwa wenn die Leistung nicht eindeutig beschrieben werden kann oder ein offenes Verfahren erfolglos blieb. Es ist nicht frei wählbar.
Was ist der Unterschied zwischen offener und beschränkter Ausschreibung?
Bei der offenen Ausschreibung kann jedes geeignete Unternehmen direkt ein Angebot abgeben. Bei der beschränkten Ausschreibung wählt der Auftraggeber – meist über einen Teilnahmewettbewerb – vorab aus, wer ein Angebot einreichen darf.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Zuletzt aktualisiert am 20.7.2026.